Rechtsschutz: Rechtsmittel gegen Widerruf einer Anrufungsauskunft durch das Finanzamt
Der Widerruf einer dem Arbeitgeber erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Folge: Rechtsschutz gegen den Widerruf kann nicht im Wege der der Aussetzung der Vollziehung erlangt werden, sondern nur durch einstweilige Anordnung. Hier ging es um eine Kanzlei, die ihren Rechtsanwälten die DAV-Beiträge zahlte und sie aufgrund einer Anrufungsauskunft nicht versteuerte. Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Sachbezug'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...
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