OLG Hamm: Schadenersatz nach nachgewiesenem Unfall setzt Nachweis kausalen Schadens voraus
Einem Geschädigten ist trotz nachgewiesenen Unfallgeschehens kein Schadenersatz zuzusprechen, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der von ihm konkret ersetzt verlangte Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Man spreche dann von einem sogenannten So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe (Urteil vom 10.03.2015, Az.: 9 U 246/13). Weiterlesen
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