Neuregelung des Wettbewerbsrechts könnte sich auf Vermittler auswirken
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll überarbeitet werden. Die Bundesregierung folgt damit Vorgaben zum Lauterkeitsrecht aus der EU. Die Änderung von Definitionen im Gesetzestext könnte sich auch auf Versicherungsvermittlung und Finanzanlageberatung auswirken, etwa im Zuge der Beratungsdokumentation oder bei der Bestandsübertragung. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de