Minijob und Hartz IV: Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen auch bei Minijob
Eine polnische Antragstellerin hatte Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt war. Ein Arbeitsumfang von rund 3 Stunden wöchentlich ist nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich anzusehen und reicht für den Status einer bezugsberechtigten Arbeitnehmerin. Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Hartz IV'...
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