Mietrecht: Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter
Bei der Prüfung einer Eigenbedarfskündigung müssen die Gerichte die Vorstellungen des Vermieters respektieren. Sie dürfen diese nur auf Rechtsmissbrauch, aber nicht auf Angemessenheit prüfen. Pauschale Richtwerte, ab wann weit überhöhter Wohnbedarf vorliegt, gibt es nicht. Mehr zum Thema 'Eigenbedarf'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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