Maklervertrag | Wer ist beim Tod des Kunden in Bezug auf Maklervertrag Vertragspartner bzw. Bevollmächtigter?
Wer ist beim Tod des Kunden Vertragspartner bzw. Bevollmächtigter in Bezug auf den Maklervertrag/-auftrag bzw. die Maklervollmacht? Bedarf es hier gesonderter Regelungen? Das Gesetz ist eindeutig. Standardisierte Regelungen für den Todesfall des Kunden im Maklervertrag/-auftrag bzw. in der Maklervollmacht sind nicht notwendig. Lediglich in Einzelfällen können gesonderte Regelungen hilfreich sein.
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