Kfz-Versicherung: Voreilig bei der Schadenregulierung ?
Eine Kfz-Versicherung zahlte für einen Unfallschaden, den die Versicherungsnehmerin nicht verursacht hat. Doch das liegt durchaus im Ermessen des Versicherers, urteilte das Amtsgericht München. Ein von der Kundin angefertigtes Gutachten über den Schaden, das ihre Unschuld bewies, zahlte sie jedoch nicht. weiterlesen
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