KfZ-Schadensrecht: Selbstständiges Entscheidungsrecht der Versicherung über Schadensausgleich
Die Kfz-Versicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden des Unfallgegners ausgleichen. Zur Erstattung der dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten für ein Gegengutachten ist sie nicht verpflichtet. Mehr zum Thema 'Kfz'...Mehr zum Thema 'Kfz-Versicherung'...Mehr zum Thema 'Unfall'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...
Weiterlesen auf: Haufe