KfZ-Kauf: BGH stärkt die Käuferrechte
Im Falle eines berechtigten Rücktritts kann der Käufer auch nach dem Untergang der Kaufsache Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Hat er durch den Verlust der Kaufsache keinen Wertersatz erlangt, so muss er dem Verkäufer nichts zurückgeben. Mehr zum Thema 'Kfz'...Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...Mehr zum Thema 'Rückzahlung'...
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