Keine Verpflichtung des Kraftfahrthaftpflichtversicherers, die Kosten für ein vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegebenes Gutachten zu übernehmen
Bestreitet der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht zu haben, so obliegt die Entscheidung den Schaden zu regulieren oder weitere Ermittlungen anzustellen dem Versicherer. Er ist nicht verpflichtet dem Versicherungsnehmer die Kosten eines von diesem in Auftrag gegebenen Gutachtens zu erstatten. Dies ist einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 20.03.2015 zu entnehmen (zu AG München, 05.07.2013 - 331 C 13903/12).
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