Immobilienmaklerverträge und die Widerrufsbelehrung
Seit dem 13.6.2014 gilt auch für Immobilienmakler, dass deren Maklerverträge in bestimmten Situationen mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen sind. Was ist aber, wenn der Makler sofort tätig werden soll und was gibt es sonst noch zu beachten? Ein Beitrag von Rechtsanwältin Hildebrand-Blume.
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