GW-Handel | Schadenersatz wegen Verletzung der Nacherfüllungspflicht
Der BGH hält die aktuellen Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (AGB) des ZDK mit Stand 3/2008 an einer Stelle für unwirksam. Die Formulierungen in den Abschnitten VI Nr. 1 und 5 sowie VII Nr. 1 und 5 seien für GW-Käufer intransparent. Sie sind daher nicht geeignet, die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz für die Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung wirksam auf ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs zu beschränken.
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