Fallstrick Versorgungsausgleich: Rentenpolice darf bei Scheidung nicht einfach gekündigt werden
Im Laufe einer Scheidung gilt es viele Dinge zu regeln. Dazu gehört auch die Verteilung der Altersvorsorgeansprüche. Damit es zu keiner Manipulation während des Verfahrens kommt, dürfen die Ehepartner nicht eigenmächtig bestehende Rentenverträge kündigen. Ausnahmen bestätigen jedoch diese Regel.
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