Die Glatze des Mannes - Perücke zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung?
Ist der typische männliche Verlust des Kopfhaares eine Krankheit oder eine Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 SGB V, der die Voraussetzung für die Versorgung mit Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt? Über diese Frage datte das Bundessozialgericht zu entscheiden.
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