Bundesregierung will Vollstreckung von im Ausland gegen Deutsche verhängte Freiheitsstrafen neu regeln
Die Vollstreckung von im Ausland gegen Deutsche verhängte Freiheits- und Bewährungsstrafen soll neu geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4347) vor. Laut einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 07.04.2015 sollen mit dem Gesetz drei EU-Rahmenbeschlüsse umgesetzt werden: der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafe (2008/909/JI), der Rahmenbeschluss Bewährungsüberwachung (2008/947/KI) und – in Teilen – der Rahmenbeschluss Abwesenheitsentscheidungen (2009/299/JI). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell