BGH: Kein Prämienanspruch des Krankenversicherers bei unwirksamer Kündigung
Ein Krankenversicherer, der seinen Prämienanspruch geltend macht, kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer erklärten Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gemäß § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht nachweislich auf dessen Fehlen hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Fall (BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14) entschieden.
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