Beweislast: Hautkrebsdiagnose kurz nach Versicherungsabschluss
Kurz nach Vertragsabschluss einer Risikolebensversicherung wurde beim Versicherungsnehmer Hautkrebs diagnostiziert. Neun Jahre später starb er daran im Alter von 52 Jahren. Die beklagte Versicherung unterstellte arglistige Täuschung und verweigerte der Witwe die Auszahlung.
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