Betriebsausgaben: Häusliches Arbeitszimmer: Argumente für 100%igen Betriebsausgabenabzug
Haben Selbstständige keine betrieblichen Räumlichkeiten, sondern sind nur bei ihren Kunden vor Ort und im häuslichen Arbeitszimmer tätig, lässt das Finanzamt in aller Regeln nur 1.250 Euro der Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgabe zum Abzug zu. Zwei aktuelle Urteile machen jedoch Hoffnung auf einen uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug für das Home-Office. Mehr zum Thema 'Außendienst'...Mehr zum Thema 'Handelsvertreter'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...Mehr zum Thema 'Häusliches Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...
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