Alte Renten- und Lebensversicherungen: BGH stärkt erneut Rechte von Versicherten
Ein Versicherungskunde hatte 2011 gegen die Auszahlung seiner Lebensversicherung im Jahr 2008 geklagt, die Klage wurde als verjährt abgewiesen. Nun gab der BGH dem Mann recht: Er habe eine dreijährige Frist eingehalten.
Weiterlesen auf: Handelsblatt