Zahnersatzversorgung: Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung
Nach Versorgung mit Zahnersatz besteht kein Kostenerstattungsanspruch, wenn der Heil- und Kostenplan der Krankenkasse nicht vorab zur Überprüfung vorgelegt wurde. So eine aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Mehr zum Thema 'Krankenkasse'...Mehr zum Thema 'Zahnersatz'...Mehr zum Thema 'Kostenerstattung'...
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