VGH Kassel: Steuerzahlerbund hat kein Recht auf Einsicht in BaFin-Akten zur Hypo Alpe-Adria-Bank und zur Formel 1
Der Bund der Steuerzahler kann keine Akteneinsicht in Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über den Kauf der österreichischen Hypo Alpe-Adria-Bank durch die bayerische Landesbank und über den Verkauf von Rechten an der Formel 1 verlangen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel unter Verweis auf das Phoenix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (BeckRS 2014, 82340) entschieden. Der VGH hat die Revision zugelassen (Urteil vom 11.03.2015, Az.: 6 A 1598/13). Weiterlesen
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