Versichererwerbung mit "Kundenanwalt" untersagt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn ein Versicherer einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter als "Kundenanwalt" bezeichnet. Denn aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers ist darunter ein Rechtsanwalt zu verstehen, der die individuellen Kundeninteressen wahrnimmt (OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - I - 20 U 168/13).
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