Verschulden des Radfahrers überwiegt Fahrlässigkeit des aussteigenden Fahrgastes
Fährt ein Radfahrer nicht aufmerksam, vorsichtig und bremsbereit an einer Bushaltestelle vorbei und kollidiert er mit einem aus dem Bus aussteigenden Fahrgast, so trifft ihn das überwiegende Verschulden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin (KG Berlin, 15.01.2015 - 29 U 18/14) hervor.
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