Verkehrsunfall: Beifahrertür rubbelt über die Bordsteinkante - Haftung?
Der Fahrer eines Kfz ist hauptverantwortlich für die Beschaffenheit des von ihm ausgewählten Haltepunkts, an dem er einen Beifahrer aussteigen lässt. Hält er neben einer erhöhten Bordsteinkante, muss er den Beifahrer darauf aufmerksam machen. Knirscht statt dessen die Tür über den Asphalt, haftet grundsätzlich vor allem er. Leider war hier die Beifahrerin nicht in Berufung gegangen und musste deshalb trotzdem "blechen". Mehr zum Thema 'Verkehrsunfall'...Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Mitverschulden'...
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