Urteil: OVG Nordrhein-Westfalen sieht Rundfunkbeitrag als verfassungskonform
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Der ausgestaltete Rundfunkbeitrag sei keine (verdeckte) Steuer.
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