Unzureichender Insolvenzschutz für Makler durch Bestandsübertragung und Vorausabtretung
Das Lebensversicherungsreformgesetz wird Abschlusscourtagen drastisch senken. Dies trifft vor allem Maklerpools, die wesentliche Erträge aus dem Overhead des Neugeschäfts in der Lebensversicherung generieren. Bislang konnten sie sich vor allem dadurch behaupten, dass sie den Abschlussvermittlern höhere Courtagesätze gewährten, als diese bei einer Direktanbindung an den Versicherer realisieren würden. Makler mit Poolanbindung fragen sich nun, wie es im Falle der Poolinsolvenz um ihre Ansprüche auf Dynamik- und Bestandscourtagen bestellt ist?
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