Unterlassungsklage : Vodafone drohte mit vorgetäuschter Pflicht die SCHUFA zu informieren
Eine deutliche Klatsche für Vodafone: Die Bedrohung vermeintlich säumiger Schuldner mit einer angeblichen Pflicht, die SCHUFA über Zahlungsrückstände zu informieren, ist unlauter. Dies hat der BGH in einem Grundsatzurteil zum Mahnverhalten von Vodafone zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Mehr zum Thema 'Unterlassungsklage'...Mehr zum Thema 'Schufa-Auskunft'...
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