Unpfändbarkeit von Zulagen
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit, dann können diese Bezüge nicht gepfändet werden. Mehr zum Thema 'Zulage'...Mehr zum Thema 'Zwangsvollstreckung'...
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