Übernahme eines Leasing-Fahrzeugs: Differenz zwischen tatsächlichem Wert und niedrigem Restwert ist als Wirtschaftsgut auszuweisen
Beim Finanzierungsleasing wird im Allgemeinen eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingfahrzeugs. Während dieser Grundmietzeit zahlt der Leasingnehmer nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, wie die Abwicklung am Ende der Laufzeit voraussichtlich erfolgen wird. Mehr zum Thema 'Leasing'...Mehr zum Thema 'Kfz-Leasing'...Mehr zum Thema 'Anschaffungskosten'...Mehr zum Thema 'Wirtschaftsgut'...
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