Transparenz von Vertragsbedingungen: Uneindeutige Ausschlussklausel einer Ratenkreditversicherung ist unwirksam
Ausschlussklauseln in Versicherungsbedingungen müssen klar und für einen durchschnittlichen Versicherten verständlich sein. Der Verweis auf ernstliche Erkrankungen bei einer Ratenkredit-Versicherung erfüllt diese Anforderungen nicht, hat der BGH entschieden. Mehr zum Thema 'Versicherungsvertrag'...
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