Skandalurteil? Bundesgericht entscheidet über Änderungen in DEVK Rechtsschutzversicherung
Gewerkschaftsrechtsschutzversicherungen - Nachträgliche Änderungen im Bedingungswerk sind untragbar, aber rechtens. Die Klausel im DEVK Vertrag, die ursprünglich versicherte Leistungen rückwirkend ausschließt, war Inhalt eines Gerichtsurteils. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Mai 2013 (IV ZR 233/11) sei für viele Bürger und selbst für Juristen nicht nachvollziehbar, kommentiert ein Anwalt. weiterlesen
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