Selbstkontrahierungsverbot und Maklervollmacht, Laufzeitänderung und Kündigung – darf der Makler das überhaupt?
Bei der Maklervollmacht müssen Makler das Selbstkontrahierungsverbot beachten, sonst kann es haarig werden. Was das Verbot genau bedeutet und worauf Makler achten sollten, um rechtlich auf der sichereren Seite zu sein, erklärt Rechtsanwältin Claudia Stöcker von der Kanzlei Rechtsanwälte Zacher & Partner.
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