Schiffsfonds dürfen keine Ausschüttungen zurückfordern
Schiffsfonds haben keinen Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen. Folglich dürften Fondsgesellschaft gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag transparent geregelt ist. Das erklärten die Richter vom Landgericht Dortmund. So suggerierten allein schon die Begriffe "Ausschüttung" und "Entnahme", dass es eben keinen Rückforderungsanspruch gebe. weiterlesen
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