Rechtsschutzversicherung: Zeitpunkt des Konflikts entscheidend
Rechtsschutzversicherer lehnen Versicherungsschutz bei Streitigkeiten, die weit zurückliegen und vor Beginn des Versicherungsvertrages ihren Ursprung haben, häufig ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigte auf, dass eine eingeschränkte Auslegung über den Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich für die Leistung des Versicherers ist - sie dürfen also genau differenzieren. Dies komme aber auch Versicherungsnehmern zugute, wenn der Versicherer wegen Vorvertraglichkeit nicht zahlt, meinen weiterlesen
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