Rechtsschutzversicherung: Wirksamer Ausschluss für Kapitalanlagegeschäfte
Eine Ausschlussklausel, die Kapitalanlagegeschäfte aller Art vom Versicherungsschutz ausklammert, ist AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Dies ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 78/14).
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