Ratgeber: Bagatellunfall

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Ratgeber: Bagatellunfall

Bagatellschäden sollten nicht zu leicht genommen werden. Auch solche „Kleinigkeiten“ berechtigen nicht dazu, den „Tatort“ nach einer persönlich als ausreichend empfundenen Wartezeit zu verlassen und lediglich einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten oder eine Visitenkarte an dem beschädigten Fahrzeug zurückzulassen. Denn das ist Unfallflucht – Juristen nennen es „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – und stellt eine Straftat dar, die im ungünstigen Fall empfindliche Strafen zur Folge haben kann. Grundsätzlich heißt es nach einem solchen Bagatellunfall zunächst einmal am Unfallort ausharren, und zwar laut Gesetz so lange, bis sich der betreffende Fahrer bei seinem Fahrzeug einfindet und die Personalien des Unfallverursachers feststellen kann. Die Rechtsprechung verlangt, eine angemessene Zeit zu warten. Was im Falle eines Falles als angemessen anzusehen ist, hängt nicht zuletzt von dem Umfang des angerichteten Schadens ab. Als Bagatellsachen werden Folgekosten bis zu 1000 Euro eingestuft. Eine definierte Mindestwartezeit, auf die man sich berufen könnte, gibt es nicht. Zehn Minuten gelten gemeinhin als absolutes Minimum, wer sichergehen will, bleibt auch eine halbe bis dreiviertel Stunde bei seinem Auto. Diese Zeit lässt sich nutzen, um den Unfallort und den entstandenen Schaden zu fotografieren sowie gegebenenfalls die Personalien von Zeugen zu notieren. Geschah das Malheur auf dem Parkplatz in der Nähe von Geschäften, kann man den Geschädigten auch dort suchen oder ihn in einem Einkaufszentrum ausrufen lassen. Wenn der gesuchte Fahrer jedoch weiterhin nicht auftaucht, bleibt dem Unfallverursacher schließlich nur ein Anruf bei der Polizei, wenn er sich vollständig absichern will. Wer stattdessen einfach seine Adresse und Telefonnummer auf einem Zettel hinter der Windschutzscheibe des touchierten Wagens zurücklässt und wegfährt, riskiert nicht unerhebliche strafrechtliche Folgen. Denn dann drohen eine Anzeige wegen Fahrerflucht und in deren Folge eine Geldstrafe, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, ein Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis bis hin zu Haft. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass Bäume, Straßenschilder oder Ähnliches beschädigt wurden, ohne es zu melden. Kommt ein Fall von Fahrerflucht vor Gericht und endet mit einer Verurteilung, kann das auch für den Versicherungsschutz Konsequenzen haben, wie die HUK-COBURG warnt. Denn in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Unfallverursacher vertraglich zur Aufklärung verpflichtet. Wird gegen dieses Gebot verstoßen, reguliert die betreffende Versicherung zwar den Schaden an dem fremden Fahrzeug, doch sie kann den Versicherungsnehmer dabei mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen, weil er seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. In der Kasko-Versicherung kann Unfallflucht sogar den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. (ampnet/nic)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
07.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Neueste Pressemeldungen

EDV / Technik
FondsKonzept AG schaltet digitale Vergleichsplattform comparit frei
04.11.2025

Die FondsKonzept AG setzt für ihre administrierten Versicherungsmaklerinnen und -makler einen weiteren Meilenstein in …

Versicherungen
Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER empfehlen Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots der VIENNA INSURANCE GROUP
04.11.2025

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) haben heute eine gemeinsame begründete …

Sonstiges
Laden an der Autobahn: Vielfach schlechte Bedingungen
04.11.2025

ADAC untersucht 50 Rastanlagen und Autohöfe / Zu wenig Schnelllader, viele defekt, mangelnder Komfort