Mietrecht: Keine Ausrede für säumige Mieter
Egal, wer schuld ist: Wenn die Miete nicht bezahlt wird, darf der Vermieter fristlos kündigen. Selbst bei einem Hartz IV-Empfänger, der das Sozialamt zur Hilfe gerufen hatte, kennt der Bundesgerichtshof kein Pardon.
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