Lohnsteuer: Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH - kein geldwerter Vorteil
Das FG Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden. Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Geldwerter Vorteil'...Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Berufshaftpflicht'...
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