Lebensversicherung: Widerrufsbelehrung auf der Rückseite rechtfertigt kein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht
Versicherungen dürfen das Widerrufsrecht bei einem Lebensversicherungsvertrag auch auf der Rückseite des Versicherungsscheins darstellen. Die Belehrung wird dadurch nicht unwirksam. Mehr zum Thema 'Widerruf'...Mehr zum Thema 'Lebensversicherung'...
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