Krankentagegeld: Keine Leistung bei Wiedereingliederung des Arbeitnehmers
Während des Wiedereingliederungsprozesses eines Arbeitnehmers nach längerer Arbeitsunfähigkeit erhält dieser keine Leistung aus seiner Krankentagegeldversicherung, so der Bundesgerichtshof (BGH). Demzufolge
Weiterlesen auf: Cash.Online