Können S&K-Geschädigte ihren Vermittler haftbar machen?
S&K: Die geschädigten Anleger der S&K-Gruppe können möglicherweise den Vermittler der Finanzprodukte haftbar machen. Das Anlagekonzept des Fonds S & K Deutsche Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG war nicht schlüssig und hätte folglich von Vermittlern nicht angeboten werden dürfen. Jetzt haften die Vermittler dafür, dass sie es trotzdem getan haben. weiterlesen
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