Kfz-Versicherung | Gebrauchtwagenkäufer aufgepasst: Was Sie über Kurzzeitkennzeichen wissen sollten
Am 1. April 2015 tritt eine Gesetzesänderung zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Die Zulassungsbehörden vergeben das fünf Tage gültige Nummernschild nur noch, wenn eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen werden kann.
Weiterlesen auf: IWW