Keine Versicherungspflicht: Museumsführer können selbstständig tätig sein
Die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine freie Mitarbeit vorliegt, ist oft schwierig. Im Fall einiger Museumsführer hat das Landessozialgericht Stuttgart nun ein Grundsatzurteil getroffen. Sie können über ein freies Dienstverhältnis als selbstständig Tätige beschäftigt werden. Mehr zum Thema 'Beschäftigung'... Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'... Mehr zum Thema 'Versicherungspflicht'...
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