Kein Anspruch auf elektronische Gesundheitskarte bei ruhendem Versicherungsverhältnis
Nach einer Entscheidung des SG Dresden (S 18 KR 87/14 ER) hat der Versicherte keinen Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte, wenn sein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung wegen Beitragsrückständen ruht und diese Information nicht auf der Karte hinterlegt werden kann.
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