Haftung: Keine Rücksicht auf das Alter: Azubis haften wie Arbeitnehmer
Auszubildende dürfen keine Ausnahmeregelung erwarten, wenn sie Kollegen Schaden zufügen. Sie haften ohne Rücksicht auf ihr Alter wie alle anderen Arbeitnehmer auch, stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar. Auch ein Schmerzensgeld kommt in Betracht, wenn die Verletzung schwer ist. Mehr zum Thema 'Auszubildende'... Mehr zum Thema 'Haftung'...
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