Fiktive Abrechnung | Verweis auf andere Kfz-Werkstatt: Die muss davon wissen und einverstanden sein
Wenn der Versicherer auf eine andere Kfz-Werkstatt und deren niedrigere Preise verweist, ist das – wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – nur von Bedeutung, wenn die benannte Werkstatt davon weiß und einverstanden ist, entschied das LG Memmingen. Ein der „UE“-Redaktion vorliegendes Schreiben des Geschäftsführers einer Berliner Werkstatt an das Gericht passt dazu wie die Faust aufs Auge.
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