Fernabsatzgeschäft: Möglichkeit des Widerrufs bei einem per E-Mail geschlossenen Maklervertrag
Inseriert ein Makler eine Immobilie im Internet und kommt daraufhin ein Vertragsschluss mittels E-Mail, Telefon oder Telefax zustande, handelt es sich um ein Fernabsatzvertrag, welcher innerhalb von zwei Wochen wiederrufen werden kann. Aufgrund des Verbraucherschutzes seien die Bestimmungen weit auszulegen, befand das OLG Düsseldorf. Mehr zum Thema 'Widerrufsbelehrung'...
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