Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Suizidgefahr nur mit Auflagen
Nur über meine Leiche!? Besteht für den Fall des Eigentumsverlustes eine ernsthafte Suizidgefahr für den Schuldner, kann die Zwangsversteigerung seines Hauses in der Regel nur befristet und unter Auflagen eingestellt werden. Er muss seine psychische Verfassung nachweisbar stärken, um den drohenden Verlust bewältigen zu können. Es muss dafür aber Aussicht auf Behandlungserfolg bestehen. Mehr zum Thema 'Zwangsversteigerung'...Mehr zum Thema 'Zwangsvollstreckung'...
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