BVerfG stoppt unkonventionellen Rechtsanwalt: Strenge Regeln für die Schockwerbung
Mit drastischen Motiven, bedruckt auf Kaffeetassen, wollte ein Anwalt zum gesellschaftspolitischen Diskurs anstoßen. Das BVerfG sah aber einen vorrangigen Zweck in der Aktion: Werbung für die Kanzlei. Dass die bei Rechtsanwälten strenger reguliert wird als bei Textilunternehmen, wird auch in Zukunft so bleiben. Damit erteilt das Gericht den Befürwortern progressiverer Anwaltswerbung eine Absage.
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