Bundesrat will Gesetzentwurf für Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verschärfen
Die Länder wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum verbesserten Schutz gegen unlauteren Wettbewerb weiter optimieren. In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 06.03.2015 weisen sie darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien. Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt. Weiterlesen
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